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AGB 2015 walker radio tv + pc GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen Dienstleistungen walker radio tv + pc GmbH AG
1 Anwendungsbereich
Die AGB regeln die Beziehungen zwischen dem Kunden und der walker radio tv + pc GmbH. Sie gelten für die von der walker radio tv + pc GmbH ausgeführten Dienstleistungen und verkauften Produkte.
2 Leistungen der walker radio tv + pc GmbH
Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den Vertragsdokumenten wie den Leistungsbeschrieben und den vorliegenden AGB. Sie bilden die Grundlage der vertraglichen Beziehung zwischen dem Kunden und der walker radio tv + pc GmbH.
2.1 Kostenvoranschlag
Die Kosten zur Ausarbeitung eines Kostenvoranschlages betragen für alle Geräte CHF 150.- exklusive Servicegang, Fahrten und Ersatzgerät. Dieser Betrag wird bei Reparaturausführung oder Neukauf eines gleichwertigen Gerätes innert 30 Tagen angerechnet. Ohne Gegenbericht innert 60 Tagen seitens Kunde wird der Kostenvoranschlag verrechnet und die Geräte werden kostenpflichtig entsorgt.
3 Leistungen Kunde
Der Preis für Dienstleistungen und Produkte, der vom Kunden zu bezahlen ist, ergibt sich aus den Vertragsdokumenten oder aus der Preisliste. Er schliesst die Mehrwertsteuer ein, soweit in den Vertragsdokumenten nichts anderes vereinbart wurde.
Der Kunde sorgt dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, für die er mit der walker radio tv + pc GmbH einen Vertrag abgeschlossen hat, gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um allfällige Schäden zu verhindern. Vom Kunden nachträglich gewünschte Zusätze oder Änderungen werden bei der Abrechnung entsprechend verrechnet. Der Kunde hat die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Lieferung und Montage ungehindert erfolgen kann. Andernfalls gehen die durch Verzögerung entstandenen Mehrkosten und Umtriebe zu seinen Lasten. Die Kosten von Materialanalysen, Massnahmen und Aufwendungen für die Entsorgung von Altlasten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt insbesondere auch für die daraus entstehenden Mehrkosten der walker radio tv + pc GmbH, welche zur Zeit der Offertstellung, respektive des Abschlusses des Vertrages, nicht bekannt waren und auch nicht erkannt werden konnten.
4 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
4.1 Rechnungsstellung
Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus den Leistung-beschrieben oder Preislisten.
4.2 Zahlungsbedingungen
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innert 30 Tagen bzw. bis zum in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen.
4.3 Vorauszahlung und Sicherheitsleistung
Die walker radio tv + pc GmbH kann ohne Angabe von Gründen vom Kunden eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung verlangen. Leistet der Kunde nicht die geforderte Vorauszahlung oder Sicherheit, kann die walker radio tv + pc GmbH den Vertrag ohne Entschädigung an den Kunden fristlos auflösen. Die gleiche Regelung gilt bei Nachlassstundung oder Konkurseröffnung über den Kunden. Die bis dahin erbrachten Leistungen der walker radio tv + pc GmbH müssen vollumfänglich beglichen werden. Der Kunde trägt zusätzlich die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten.
5 Garantie / Gewährleistung
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, wird für Material sowie Installationsarbeiten eine Garantie von zwei Jahren (24 Monate) gewährt, ausgenommen sind Software, Verbrauchsmaterial, Beamerlampen, Ersatzteile, Akkus und Reparaturen, hier gilt eine Garantie- sowie Gewährleistungsfrist von 6 Monaten. Mängel, die innerhalb dieser Frist auftreten und nachweisbar auf fehlerhafte Ausführung zurückzuführen sind, werden von der walker radio tv + pc GmbH behoben. Die Kosten für von dritten ausgeführten Reparaturen werden von der walker radio tv + pc GmbH nicht übernommen. Für Geräte, Apparate und Materiallieferungen gilt die Garantie des Hersteller- oder Lieferunternehmens. Arbeitsleistungen sind in der Geräte-, Apparate- und Materialgarantie nicht enthalten. Bei unsachgemässem Gebrauch der gelieferten Ware oder Eingriff in die Anlage sowie bei Elementarschäden entfällt der Garantieanspruch. Bei einem Garantieersatz läuft die Garantiefrist des Ursprung – Kaufes weiter.
6 Haftung und Lieferverzug
Die walker radio tv + pc GmbH steht gegenüber dem Kunden für die sorgfältige Ausführung seiner Leistungen ein. Die walker radio tv + pc GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Weitergehende Haftungsansprüche, insbesondere Forderungen aus indirekten oder Folgeschäden (wie z.B. Ausfälle wegen Betriebsunterbruch, entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter gegenüber dem Kunden), sind ausgeschlossen. Bei Bohrarbeiten und Durchbrüchen lehnt die walker radio tv + pc GmbH jede Haftung für Beschädigungen an bestehenden verdeckten Leitungen ab. Die walker radio tv + pc GmbH übernimmt keine Haftung für verspätete Lieferungen der Waren und Anlagen, sofern die Verspätung durch einen Dritten oder höhere Gewalt (wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Streik oder unvorhergesehene behördliche Restriktionen) verursacht wurde.
7 Besondere Bestimmungen
Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch sowie zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Leistungsbeschrieben. Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich Dienst-leistungen und Produkten verbleiben bei der walker radio tv + pc GmbH.
7.1 Kundendaten
Beim Umgang mit Daten hält sich die walker radio tv + pc GmbH an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Datenschutzrecht. Die walker radio tv + pc GmbH speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehungen, die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Daten werden wenn immer möglich auf Servern in der Schweiz abgelegt. Die walker radio tv + pc GmbH wird Daten gegenüber staatlichen Stellen nur dann offen legen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Mitarbeiter der walker radio tv + pc GmbH sind zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet.
7.2 Datensicherung
Datensicherung ist Sache des Kunden. Die walker radio tv + pc GmbH lehnt jegliche Haftung bei Systemfehlern oder Datenverlust ab.
7.3 Eigentumsvorbehalt und Bauhandwerkerpfandrecht
Mit der Bestellung erteilt der Kunde der walker radio tv + pc GmbH das Recht, für Forderungen aus Lieferungen und Arbeiten den Eigentumsvorbehalt bzw. das Bauhandwerkerpfandrecht auf seine Kosten anzumelden. Sämtliche Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der walker radio tv + pc GmbH. Der Kunde nimmt weiter zur Kenntnis, dass die Ertrags- und Amortisationsberechnungen auf Erfahrungswerten und nicht beeinflussbaren Umweltfaktoren beruhen und die tatsächlichen Werte davon abweichen können.
8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht dem schweizerischen Obligationenrecht. Gerichtsstand Altdorf.
Altdorf, 25.02.2015, walker radio tv + pc GmbH